COVID-19 Präventionskonzept

Verein Zirkuswerkstatt und Circus Luftikus/Verein JUVIVO

COVID-19-Präventionskonzept für Kurse und Workshops (Stand 21.09.2020)

Verhaltens- und Hygieneregeln

  • Um die Anzahl der Personen im Gangbereich und in den Garderoben so gering wie möglich zu halten, dürfen Eltern/Begleitpersonen ihre Kinder nicht mehr wie gehabt in die Garderobe begleiten. Stattdessen nehmen die Zirkusbetreuer*innen die Kinder ab 10 Minuten vor Kursbeginn vor dem Schuleingang in Empfang und begleiten die Kinder in Kleingruppen in die Garderobe/-n. Ausnahmen werden dabei für neue bzw. junge Kinder in der ersten Kurseinheit gemacht. Um die Aufenthaltszeit in den Garderoben kurz zu halten, empfehlen wir, dass die Kinder, wenn möglich schon umgezogen zu den Kursen kommen. Ebenso werden die Kinder nach dem Umziehen (5-10 Min. nach Ende der Kurseinheit) zum Ausgang begleitet. Hier können sie gegebenenfalls von Eltern/Erziehungsberechtigten/zur Abholung berechtigten Begleitpersonen abgeholt werden.
  • Beim Betreten des Schulgebäudes und dem Aufenthalt in Gängen, Garderoben und Sanitärräumen ist das Tragen eines MNS für alle Kinder ab sechs Jahren und evtl. Begleitpersonen, sowie Zirkusbetreuer*innen verpflichtend. Ebenso ist in den zuvor genannten Räumlichkeiten der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
  • Grundsätzlich gilt gesetzlich im Turnsaal bei der Ausübung der Zirkusaktivitäten aktuell kein Mindestabstand. Der Zirkusunterricht ist dennoch didaktisch so ausgerichtet, dass es zu keinem längeren und engen Körperkontakt kommt. D.h. Verzicht auf Spiele und Techniken (Bsp. Partnerakrobatik), die einen solchen voraussetzen. Zum Zwecke des Helfens und Sicherns kann es kurzfristig zu engerem Körperkontakt kommen. Sollte ein intensiveres Helfen und Sichern von Nöten sein, tragen die Zirkusbetreuer*innen dabei einen MNS.
  • Alle Kurs-/Workhopteilnehmer*innen sowie Zirkusbetreuer*innen waschen sich sowohl nach dem Betreten als auch vor dem Verlassen des Schulgebäudes gründlich die Hände mit Seife oder desinfizieren sie alternativ (Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt).
  • Teilnehmer*innen sowie Zirkusbetreuer*innen, die an COVID-19 erkrankt sind, sich krank fühlen bzw. Corona-Virus-Symptome aufweisen oder als Corona-Verdachtsfall klassifiziert sind, dürfen nicht am Kurs-/Workshopbetrieb teilnehmen. Hier halten wir uns an den Empfehlungen des Sozialministeriums an Schulen: „Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt, soll zu einem Fernbleiben vom Unterricht (i.e. Kurs/Workshop) führen: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes“.

(https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html)

  • Für die Kurse/Workshops führen wir wie üblich genaue Anwesenheitslisten um gegebenenfalls Kontaktketten nachvollziehen zu können.
  • Von unterschiedlichen Teilnehmer*innen verwendete Zirkusrequisiten und Turngeräte werden in regelmäßigen Abständen bzw. nach jeder Kurs-/Workshopeinheit von den Zirkusbetreuer*innen desinfiziert.
  • Des Weiteren ist zwischen allen Kurseinheiten eine Pause von 30 Minuten zum nachfolgenden Kurs oder Workshop eingeplant, damit der Wechsel zwischen den Kursen ohne Überschneidung der Gruppen erfolgen kann.
  • Entsprechend der aktuellen Verordnung führen wir innerhalb der Kurseinheiten Gruppen von maximal 10 Teilnehmer*innen. Dabei treffen wir Vorkehrungen, dass eine Durchmischung zwischen den Gruppen, die parallel trainieren, ausgeschlossen werden kann. Die maximale Gruppengröße pro Kurs passen wir des Weiteren an die räumlichen Gegebenheiten an, um eine eventuell bei verschärften Maßnahmen vorgeschriebene 10m2 Regelung pro Person einhalten zu können.

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer COVID-19-Infektion bzw. eines Verdachtsfalls

  • Sollte ein*e Teilnehmerin während des Kurs-/Workshopbetriebes COVID-19 Symptome aufweisen, informieren die Zirkusbetreuer*innen umgehend die Eltern/Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Teilnehmer*innen) und klären die weitere Vorgehensweise ab. Bis zur Abklärung bzw. Abholung durch die Eltern wird der*die Betroffene räumlich von den anderen Teilnehmer*innen gesondert beaufsichtigt.
  • Sollte ein*e Teilnehmer*in abseits des Kurs-/Workshopbetriebes an COVID-19 erkranken oder COVID-19 Symptome entwickeln und von der Gesundheitsbehörde als Verdachtsfall eingestuft werden, hat diese bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten umgehend die Vereinsführung über den Verlauf des Falles zu informieren, damit Kontaktketten nachvollzogen werden können sowie gegebenenfalls den Anweisungen der Gesundheitsbehörde Folge geleistet werden kann.